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Fernwärmeveröffentlichungspflicht: Preisgleitklausel

Habt Ihr Eure Macheten dabei? Dann auf in den Bürokratie-Dschungel!

Wir sind verpflichtet, Euch Genoss*innen und allen anderen Interessierten unsere geänderte Preisgleitklausel mitzuteilen. Wir mussten diese Klausel ändern, da sich in der ursprünglichen Fassung ein Rechenglied auf den Erdölpreis bezog und der Preisindex der Fernwärme fehlte.

Zwei Artikel über die Wärmewende im Norden

Die heiße Luft rund um den Heizungsstreit der Koalition hatte zumindest ein Gutes - die Medien greifen das Thema auf und berichten über Alternativen zu Öl und Gas. Für uns Nordlichter gibt es hier Lesestoff über die konsequente Wärmewende unserer dänischen Nachbarn: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Daenemark-macht-den-Heiz-Hammer-vor-article24038112.html und unsere eigene Initiative: https://www.shz.de/lokales/gluecksburg-angeln/artikel/nahwaerme-statt-gas-oder-oelheizungen-die-waermewende-in-huerup-44447052

Heizen klimafit und bezahlbar machen!

Aus aktuellem Anlass wollen wir diesen Aufruf des campact e.V. mit Euch teilen: 
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat einen Plan vorgelegt, der in den nächsten 20 Jahren einen vollständigen Umstieg auf erneuerbares Heizen möglich macht. Im Neubau soll es nur noch klimafreundliche Heizungen geben, alte werden schrittweise ausgetauscht. Eine sozial gestaffelte Förderung macht den Umbau für alle Einkommen möglich. Stärkt man dazu noch das Heizungshandwerk, wird das Projekt Wärmewende ein Erfolg. Das ist auch bitter nötig. Die Union hat den Umstieg auf klimagerechtes Heizen jahrelang verhindert.

Neues Förderprogramm in Schleswig-Holstein

Ab 16.01.23 können im neuen Schleswig-Holsteinischen Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" zusätzliche Mittel für die Wärmewende und Balkonanlagen beantragt werden.

Hier geht's zur Antragsstellung auf der Seite des Landesportals. Die Förderbedingungen sind hier nachzulesen, auch die beiden Förderrichtlinien kann man dort abrufen. 

Neues Jahr, neue Förderkulisse

Im neuen Jahr ändert sich die Förderkulisse für Einzelmaßnahmen an Gebäuden nach der BEG-Richtlinie. Für den Anschluss an ein Nahwärmenetz gilt nun ein Fördersatz von 30% plus 10% Bonus, wenn Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen ersetzt werden oder Gasheizungen, die länger als 20 Jahre in Betrieb sind. Damit steigt der maximale Fördersatz von 35 auf 40%.

Zuwegung Büro

Unser Büro in der Hauptstraße 40 ist wegen der Kanalbauarbeiten nur eingeschränkt erreichbar.

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