Fuesse gefördert von EU, BMWK und SH 1290 280

Wichtige Frist für Förderanträge! 14. August

Mitten in der Sommerpause ändern sich die Förderbedingungen für den Heizungstausch. Alle Interessierten sollten beachten, dass nur noch bis 14. August Förderanträge zu den bisherigen Bedingungen gestellt werden können. Besonders wichtig ist das im Falle von Ölheizungen und Gasheizungen, die jünger als 20 Jahre sind.

Maßnahme Förderquote bis 14. August Förderquote ab 15. August
Nahwärme statt Ölheizung 45% 35%
Nahwärme statt Gasheizung, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung vor mindestens 20 Jahren in Betrieb ging 35% 35%
Nahwärme statt Gasheizung, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung vor weniger als 20 Jahren in Betrieb ging 35% 25%

 

Die Änderungen im Wortlaut sind beim BMWK hier zu finden, FAQs sind hier abzurufen. Die Hotline des BAFA ist erwartungsgemäß ausgelastet.