Mitten in der Sommerpause ändern sich die Förderbedingungen für den Heizungstausch. Alle Interessierten sollten beachten, dass nur noch bis 14. August Förderanträge zu den bisherigen Bedingungen gestellt werden können. Besonders wichtig ist das im Falle von Ölheizungen und Gasheizungen, die jünger als 20 Jahre sind.
Maßnahme | Förderquote bis 14. August | Förderquote ab 15. August |
Nahwärme statt Ölheizung | 45% | 35% |
Nahwärme statt Gasheizung, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung vor mindestens 20 Jahren in Betrieb ging | 35% | 35% |
Nahwärme statt Gasheizung, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung vor weniger als 20 Jahren in Betrieb ging | 35% | 25% |
Die Änderungen im Wortlaut sind beim BMWK hier zu finden, FAQs sind hier abzurufen. Die Hotline des BAFA ist erwartungsgemäß ausgelastet.